Mit 6. Februar 2016 traten die gesetzesvertretenden Dekrete Nr. 7 und Nr. 8 vom 15. Januar 2016 in Kraft, mit welchen nicht nur einige Straftaten entkriminalisiert, sondern auch eine neue Form von Sanktionierung widerrechtlichen Verhaltens eingeführt wurde.
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 7/2016 sieht erstmals die zivilrechtliche Geldbuße („illeciti sottoposti a sanzioni pecuniarie civili“) vor. Hierbei handelt es sich um eine Geldbuße, welche je nach Vergehen mit der Verurteilung zur Bezahlung eines Geldbetrages in der Höhe zwischen Euro 100,00.- und Euro 12.000,00.- geahndet wird und an den Staat bezahlt werden muss. Diese Novelle ist weiterhin Ausdruck, wonach eine strafrechtliche Sanktionierung eines Individuums lediglich als „extrema ratio“ angewandt werden soll, weshalb der Gesetzgeber versucht anderweitige Wege der Bestrafung zu finden. Diese zivilrechtlichen Geldbußen werden weder von der Verwaltung (verwaltungsrechtliche Übertretungen) noch vom Strafrichter geahndet, sondern vielmehr vom Zivilrichter ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um den zuständigen Zivilrichter, an welchen sich die durch das Vergehen verletzte Person wendet, um den durch die widerrechtliche Handlung erlittenen Schaden geltend zu machen.